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Diese Ratschläge helfen beim Vererben von Kryptowährungen, ein Steuerdesaster zu vermeiden


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    Als Erbe erbt man neben klassischen Vermögenswerten manchmal auch Gegenstände, mit denen man als Erbe zunächst wenig anfangen kann. So findet sich möglicherweise nicht nur ein Wertpapierdepot, sondern Bitcoins, Ethereum oder andere Kryptowährungen, die per Internet verwendet werden, mehr oder minder versteckt in einer elektronischen Geldbörse. Der Zugang zur Wallet mit dem kryptografischen Schlüssel ist vererbbar.

    Da der Erbe auch diese Dinge als Erbschaft erhält, muss er sich überlegen, wie er damit umgeht. Das fängt bei vielen Dingen schon damit an, überhaupt den Zugriff zu erhalten – so eben bei den virtuellen Währungen.

    Eine geerbte Aktie eröffnet also weitreichende Möglichkeiten, wie die Ausübung eines Stimmrechts. Auch ein Verkauf der Aktie an der Börse ist möglich. Auch bei geerbten Kryptowährungen ergeben sich entsprechende Rechte. So kann der geerbte Bitcoin verkauft bzw. in Geld getauscht werden. Man kann mit dem Bitcoin auch Waren oder Dienstleistungen kaufen. Im Internet wird der Bitcoin häufig beim Bezahlen akzeptiert.

    Der Bitcoin und die Aktie sind also bares Geld.

    Das weckt natürlich das Interesse des Finanzamtes, wenn es um die Festsetzung der Erbschaftsteuer geht. Denn je höher der Gesamtwert der Erbschaft ist, desto höher fällt auch die vom Erbe zu zahlende Erbschaftsteuer aus. Das Finanzamt hat also ein Interesse daran, dass der Wert des geerbten Vermögens so hoch wie möglich ist, damit der gesetzliche Freibetrag überschritten wird und ein möglichst hoher Steuersatz für die Erbschaftsteuer gilt. Denn nur dann kann das Finanzamt Steuern auf die Erbschaft kassieren.

    Vom Erben wird daher verlangt, dass er vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum geerbten Vermögen macht. Das gilt auch für geerbte Aktien, Bitcoin und andere Finanzprodukte.

    Dabei spielt es für das Finanzamt keine Rolle, dass der Bitcoin kein offizielles Zahlungsmittel in Deutschland ist. Unerheblich ist auch, ob die geerbte Aktie in Euro oder in einer anderen Währung ausgestellt und gehandelt wird. Auch türkische, US-amerikanische oder chinesische Aktien müssen angegeben und versteuert werden.

    Entscheidend ist alleine, ob der geerbte Gegenstand einen Marktwert hat, den man in Euro messen kann. Dies ist bei Aktien und Bitcoin in der Regel der Fall, so dass sich Folgen für die Erbschaftsteuer ergeben.

    Entscheidend für die Höhe der Erbschaftsteuer ist der Wert der Aktie oder des Bitcoins.

    Abgestellt wird bei der Wertbemessung auf den Zeitpunkt des Versterbens. Entscheidend ist also der Wert der Aktie oder des Bitcoins zum Todeszeitpunkt. Unerheblich ist, wann der Erbe Kenntnis von der Erbschaft bekommt oder die Erbschaft tatsächlich antritt. Das kann durchaus von Bedeutung sein. Insbesondere dann, wenn der Kurs zwischenzeitlich erheblich gestiegen oder gesunken ist.

    Beispiel:

    Herr Johannes Pinneberg erbt von seinem Onkel 1000 Ethereum, die einen Gesamtwert von 90.000,00 € haben. Kurze Zeit später bricht der Ethereum-Kurs ein und das Unternehmen muss schließlich Insolvenz anmelden. Das Finanzamt will von Herrn Pinneberg auf den Betrag von 70.000,00 € Erbschaftsteuer haben, da er als Neffe lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000,00 € hat. Eine teure Erbschaft für Herrn Pinneberg, da er die Steuer aus der eigenen Tasche zahlen muss.  

    Bei geerbten Kryptowährungen empfiehlt es sich daher, schnell zu handeln, um mögliche Risiken zu minimieren.

    Der konkrete Wert eines datenbasierten Zahlungsmittels dürfte sich durch den Blick auf eine Handelsplattform erkennen lassen. Wir empfehlen, nicht nur auf eine einzige Handelsplattform zu achten und möglicherweise einen Mittelwert aus mehreren Plattformen gegenüber dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist, anzugeben.

    Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber einer Bank ausweisen und den Verkauf der geerbten Aktien und Wertpapiere in Auftrag geben. Das Gleiche gilt bei einem notariellen Testament mit den Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

    Als Erbe sollten Sei sich also zügig darum bemühen, den Erbschein oder das Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht zu bekommen. Wir helfen Ihnen dabei, damit keine unnötige Zeit vergeht. Denn Zeit ist in diesem Fall wirklich Geld.

    Damit können Sie für sich unnötige Risken ausschließen.

    Notfalls kann der Teil der geerbten Wertpapiere verkauft werden, der voraussichtlich für die Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Nach einem Verkauf haben Sie den Verkaufserlös sicher, um die später geforderte Erbschaftsteuer zu bezahlen.

    Das Finanzamt lässt sich in der Regel etwas Zeit, bis es den Erben wegen der Erbschaftsteuer anschreibt. In der Regel wird das Finanzamt automatisch von Standesämtern und Gerichten über die Erbschaft informiert. Von den Banken erhält das Finanzamt zudem automatisch Auskunft über vorhandenes Kapitalvermögen des Verstorbenen.

    Das entbindet den Erben aber nicht davon, dass er verpflichtet ist, eine gesonderte Steuererklärung hinsichtlich der Erbschaft zu machen. Diese ist gesondert beim Finanzamt einzureichen.

    Die Steuer selbst muss dann in Euro an das Finanzamt gezahlt werden. Schließlich ist der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Eine Zahlung mit Bitcoin oder eine Übertragung von Aktien an das Finanzamt ist nicht möglich.

    Nach Ansicht der Finanzbehörden sind virtuelle Zahlungsmittel bankrechtliche Finanzinstrumente und werden der Erbschaftsteuer unterworfen. Der Wert dieser digitalen Währungen richtet sich nach dem im Steuerrecht bekannten Begriff des (all)„gemeinen Wertes“- also im allgemeinen dem, was am Markt für diesen Wert bezahlt wird.

    Mit dem Bezug zum Marktwert will man erreichen, dass ein objektiver Wert für diese Art der nicht notenbankorientierten Währung genommen wird. Eine spezielle nur für die Kryptowährungen zutreffende Wertermittlung gibt es nicht.

    Der Gesetzgeber hält sich mit konkreten Andeutungen zurück und auch die Formulierungen, die aus den Finanzbehörden stammen, geben wenig bis gar keine Hilfestellung, um eine konkrete Zahl zu ermitteln, die in das Formular für die Erbschaftsteuer eingetragen werden kann.

    Aus der Praxis wissen wir: Nicht jeder Erbe kann geschickt mit digitalen Zahlungsformen umgehen. Und auch die steuerliche Seite ist bei Kryptowährungen für den Erben nicht zu unterschätzen. Das gilt sowohl für die Erträge aus realisierten Gewinnen und ebenso für ererbtes Vermögen.

    Informieren Sie sich rechtzeitig, in welcher Höhe mit einer Erbschaftsteuer zu rechnen ist, damit niemand später böse Überraschungen erlebt. Wer sich frühzeitig informiert, kann besser planen und vorsorgen.

    Für Erblasser und Erben gilt: Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung der zu zahlenden Erbschaftsteuer. Notfalls können wir uns für Sie auch gegen zu hohe Steuerforderungen des Finanzamts wehren.

    Im Einzelfall können Sie durch geschicktes Planen dafür sorgen, dass die Steuerpflicht zeitlich gestundet wird oder sogar ganz wegfällt. Wenden Sie sich frühzeitig an uns, so dass wir die Sach- und Rechtslage für Sie prüfen und bewerten können. Wir können Ihnen auch helfen, wenn es darum geht, die Steuererklärung über die Erbschaft gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Geben Sie diese Aufgaben in professionelle Hände. Dann passieren keine Fehler und Schäden können vermieden werden.

    Stellen Sie als jemand, der Kryptowährungen vererben möchte, sicher, dass der Datenschlüssel nicht in unbefugte Hände gelangt. Wie das geht, klären wir gerne in einem vertraulichen Gespräch.

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    Author: Nicholas Warner

    Last Updated: 1703122322

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